Das Oberlandesgericht Stuttgart hat ein wichtiges Urteil in Bezug auf die Videoüberwachung bei Discountern und Supermärkten wie Aldi, Lidl, Rewe und Co. gefällt. Demnach braucht es ausreichende Gründe, um die Kunden per Video aufzunehmen. Was das für Sie bedeutet, lesen Sie hier.