In der Beurteilung der Frage, ob 15 bzw. 30 Prozent Gebühren für Verkäufe über den App Store oder Playstore rechtens sind, geht es vor allem um eine zentrale Bedingung: So stoßen sich Wettbewerbshüter keinesfalls an den Provisionen selbst, sondern an der Art und Weise, wie es zur verpflichtenden Zahlung kommt. Sowohl Apple als auch Google schreiben vor, zwingend das System des jeweiligen Stores