25.08.2021 08:54 Uhr, Quelle: golem
Nach Handyverkauf an Arbeitnehmer: Keine Steuer für private Nutzung des Diensthandys
Das gilt auch, wenn das Handy vom Arbeitnehmer an den Arbeitgeber verkauft wurde, ganz gleich für welchen Preis, urteilte ein Gericht. (Handy, Smartphone)
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