Apples Rechtsabteilung und auch von ihr beauftragte externe Anwälte können sich über Arbeitsmangel bekanntlich nicht beklagen. Der iPhone-Konzern geht nicht nur selbst juristisch etwa gegen vermeintliche und tatsächliche Markenrechtsverletzer vor, er wird auch häufig verklagt. Jüngst erst scheiterte der Versuch eines Unternehmens, Apple den Begriff "Memoji" streitig zu machen (siehe ). Wesentli