Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass das Land Sachsen-Anhalt durch das Unterlassen seiner Zustimmung zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag die Rundfunkfreiheit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verletzt hat. Damit steigt der Rundfunkbeitrag rückwirkend zum 20. Juli 2021 auf monatlich 18,36 Euro.