21.07.2021 11:54 Uhr, Quelle: golem
Überwachung: Staat soll Umgang mit Sicherheitslücken regeln
Grundsatzurteil aus Karlsruhe: Behörden dürfen zwar Sicherheitslücken für Staatstrojaner horten, das muss aber gesetzlich geregelt sein. (Onlinedurchsuchung, Skype)
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