In einem jetzt veröffentlichtem Urteil (PDF) vom 4. Oktober 2007 hat das Landgericht München I entschieden, dass ein DSL-Anschlussinhaber nicht automatisch für etwaige Urheberrechtsverletzungen haftbar gemacht werden kann. Daher müsse er auch keinen Schadensersatz, Wertersatz oder Ersatz von Anwaltskosten zahlen.