09.01.2008 18:50 Uhr, Quelle: ZDNet Deutschland

Illegale Downloads: Anschlussinhaber haftet nicht

In einem jetzt veröffentlichtem Urteil (PDF) vom 4. Oktober 2007 hat das Landgericht München I entschieden, dass ein DSL-Anschlussinhaber nicht automatisch für etwaige Urheberrechtsverletzungen haftbar gemacht werden kann. Daher müsse er auch keinen Schadensersatz, Wertersatz oder Ersatz von Anwaltskosten zahlen.

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