Gute Nachrichten für Papi, schlechte für die Plattenfirmen: Der Inhaber eines Internet-Zugangs haftet nicht notwendigerweise, wenn über diesen Anschluss illegal Inhalte in Tauschbörsen bereitgestellt werden. Das haben Richter in Frankfurt und München entschieden. Die beiden Urteile stehen jedoch gegen Entscheidungen anderer Gerichte. (Urheberrecht, Tauschbörse)