09.01.2008 14:05 Uhr, Quelle: golem

Neue Urteile zur Haftung von Inhabern von Internet-Zugängen

Gute Nachrichten für Papi, schlechte für die Plattenfirmen: Der Inhaber eines Internet-Zugangs haftet nicht notwendigerweise, wenn über diesen Anschluss illegal Inhalte in Tauschbörsen bereitgestellt werden. Das haben Richter in Frankfurt und München entschieden. Die beiden Urteile stehen jedoch gegen Entscheidungen anderer Gerichte. (Urheberrecht, Tauschbörse)

Weiterlesen bei golem

Digg del.icio.us Facebook email MySpace Technorati Twitter

JustMac.info © Thomas Lohner - Impressum - Datenschutz