09.01.2008 11:21 Uhr, Quelle: WinFuture.de

Urteil: DSL-Kunde haftet nicht für Rechtsverletzungen

Laut einem Urteil des Landgerichts München vom 4. Oktober 2007, das jetzt veröffentlicht wurde, ist der Inhaber eines DSL-Anschlusses nicht für die darüber getätigten Urheberrechtsverletzungen verantwortlich. (weiter lesen)

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