09.01.2008 11:21 Uhr, Quelle: WinFuture.de
Urteil: DSL-Kunde haftet nicht für Rechtsverletzungen
Laut einem Urteil des Landgerichts München vom 4. Oktober 2007, das jetzt veröffentlicht wurde, ist der Inhaber eines DSL-Anschlusses nicht für die darüber getätigten Urheberrechtsverletzungen verantwortlich. (weiter lesen)
Weiterlesen bei WinFuture.de
JustMac.info