28.06.2021 16:36 Uhr, Quelle: golem
Verbraucherschutz: Mobilfunkverträge dürfen länger als zwei Jahre laufen
Ein neu unterschriebener Mobilfunkvertrag kann unter gewissen Umständen auch als Verlängerung gewertet werden - und länger als erlaubt laufen. (Mobilfunk, Telekom)
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