Das Bundeskartellamt leitet offiziell eine Untersuchung gegen Apple in Deutschland ein. Man möchte herausfinden, ob der iPhone-Hersteller eine dominante Position im marktübergreifenden Wettbewerb innehat. Konkret sind Apples Apps und Services im Visier der Kartellwächter. Verfahren nach § 19a Abs. 1 GWB Der Präsident des Kartellamtes, Andreas Mundt, leitet zunächst ein Feststellungsverfahren gegeben Apple ein. Darüber informierte […]