Das Bundesjustizministerium möchte nicht länger zusehen und knöpft sich nun den Messenger Telegram vor. Es sei unklar, wohin man sich bei einer Beschwerde über strafbare Inhalte wenden soll, heißt es. Hintergrund ist das Netzwerkdurchsuchungsgesetz, nach dem Messenger insgesamt schärfer reguliert werden sollen.