07.06.2021 23:54 Uhr, Quelle: Heise
EU-Verordnung: 1-Stunden-Löschfrist für terroristische Inhalte tritt in Kraft
Terrorpropaganda muss nach einer Entfernungsanordnung gelöscht werden. Egal, von welcher Behörde sie stammt. Ab Juni 2022 gilt eine strenge Frist.
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