28.05.2021 15:09 Uhr, Quelle: Heise

Urteil: Netflix darf sich keine beliebigen Preiserhöhungen vorbehalten

Eine Preisanpassungsklausel kann zulässig sein, aber nur, wenn konkrete Kostensteigerungen umgelegt und dargelegt würden, geht aus einem Urteil hervor.

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