Die deutschen Geheimdienste BND und MAD sowie der Verfassungsschutz sollen zukünftig Zugriff auf den sogenannten Staatstrojaner erhalten, um im Rahmen der sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) auch die verschlüsselte Kommunikation von verdächtigen Personen mitlesen zu können.