In früheren Zeiten war die Sachlage klar: Einmal erworbene Dinge gehörten dem Käufer uneingeschränkt, also im besten Fall ein Leben lang. Das galt – und gilt – selbstverständlich nicht nur für Häuser, Möbel oder Fernsehgeräte, sondern auch für Musik, Filme und Software, welche auf Datenträgern zum Kunden kommen. Allerdings werden Alben, Videos und Apps heutzutage kaum noch auf physischen Medien