Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat erfolgreich vor dem Landgericht Düsseldorf und dem Landgericht München gegen Klauseln in den AGB von Vodafone geklagt, die vorsehen, dass bei der Nichtrückgabe eines Routers nach der Kündigung bis zu 250 Euro gezahlt werden müssen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.