30.03.2021 13:54 Uhr, Quelle: Heise
Zahlen, bitte! 60 dB(A) als Fluglärm-Grenze für mehr Anwohnerschutz
Mit dem Fluglärmgesetz von 1971 wurden erstmals Grenzwerte für Fluglärm und Zonen zum Schutz der Anwohner nahe Flughäfen festgelegt.
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