22.03.2021 17:45 Uhr, Quelle: Heise
BGH: Kein Anspruch auf Ende-zu-Ende-Verschlüsselung beim Anwaltspostfach beA
Der Bundesgerichtshof folgt der Ansicht von Anwälten nicht, wonach beim besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) durchgehend verschlüsselt werden müsste.
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