Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat vor dem Landgericht München I gegen die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG in einem Fall der Nutzung einer beim Datenvolumen unlimitierten SIM-Karte geklagt und Recht bekommen. Die Karte sollte in einem stationären LTE-Router genutzt werden, was Telefónica unterbinden wollte.