Die Daten der Vorratsdatenspeicherung sollen nach Auskunft von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries auch künftig nur von Polizei und Staatsanwaltschaft genutzt werden dürfen. Der Befriedigung zivilrechtlicher Ansprüche der Rechteinhaber sollen sie nicht dienen. (Vorratsdatenspeicherung)