Zwischen 2017 und 2020 soll das Bundeskriminalamt in keinem einzigen Ermittlungsverfahren erfolgreich den sogenannten „Bundestrojaner“ eingesetzt haben. Trotzdem will die Bundesregierung sowohl Geheimdiensten wie auch der Bundespolizei weitere Befugnisse zur Infiltration fremder Systeme erteilen.