11.02.2021 15:36 Uhr, Quelle: golem
Strom: Hohes Bußgeld für untergejubelte Verträge
Die Bundesnetzagentur verlangt 250.000 Euro Bußgeld von einem Energieversorger. Dieser hatte Betroffenen Verträge arglistig untergeschoben. (Bundesnetzagentur, Verbraucherschutz)
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