Der Bundesgerichtshof hat heute ein Urteil gegen die Nutzung von Clickbait in einem redaktionellen Beitrag gefällt. Der Klickköder, um mehr Zugriffe auf den Beitrag zu erhalten, bestand aus dem Bild eines Prominenten, ohne Bezug zum eigentlichen Inhalt. Das Presseunternehmen wurde zur Zahlung einer Lizenzgebühr verpflichtet.