Die Selbstverpflichtung gilt allerdings nur für den öffentlichen Sektor und Unternehmen. Microsoft verspricht, sich mindestens an die aktuellen Vorgaben des EU-Datenschutzausschusses zum Schrems-II-Urteil zu halten. Bei bestimmten Verstößen gegen die DSGVO sagt Microsoft sogar Entschädigungen zu.