Dieses Urteil hat Signalwirkung: Muss das Jobcenter Kindern von Hartz-IV-Familien ein iPad bezahlen, das im Schulunterricht genutzt wird? Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat darauf eine eindeutige Antwort. Neben der brisanten Frage haben die Richter bei der zuständigen Schule auch einen „Rechtsbruch“ festgestellt, der direkte Auswirkungen auf Apple haben könnte.