14.09.2020 18:18 Uhr, Quelle: golem
Kinderpornografie: Blitzverordnung zur Überwachung im Netz vorgelegt
Der Schutz von Kommunikationsinhalten darf nach Ansicht der EU-Kommission nicht die automatische Erkennung pädokrimineller Inhalte verhindern. (E-Privacy, Google)
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