25.08.2020 17:18 Uhr, Quelle: golem
Datenschutz: Arbeitnehmer müssen Fingerabdruck nicht bereitstellen
Ein medizinisch-technischer Assistent wollte die Arbeitszeit nicht mit seinem Fingerabdruck bestätigen - das muss er auch nicht, wie ein Gericht entschieden hat. (Datenschutz, Biometrie)
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