Die USK berücksichtigt bei der Alterseinstufung von Spielen ab sofort, ob ein Spiel Glücksspiel simuliert. Dazu wird „Glücksspiel“ offiziell als „Aspekt der Wirkungsmacht“ in die Kriterien zur Alterseinstufung aufgenommen. Beuteboxen fallen jedoch weiterhin nicht darunter, Ziel der Maßnahme ist eine andere Art von Spiel.