Auch wenn das Fahren von E-Scootern keine Führerscheinpflicht besteht - mit zu viel Alkohol im Blut darf man die Elektroroller trotzdem nicht führen. Eine zusätzliche Verschärfung der erlaubten Promillewerte bei E-Scootern sieht das Verkehrsministerium trotz Kritik aus der SPD als nicht notwendig.