Das Verbraucherschutzministerium Baden-Württemberg hat in Deutschland frei verkäufliche Lebens- und Ergänzungsmittel mit Hanf beziehungsweise CBD untersucht. Das Ergebnis: Ein Großteil der Produkte wird als für den menschlichen Verzehr ungeeignet eingestuft - ein Produkt könnte sogar gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen.