27.07.2020 13:45 Uhr, Quelle: golem
Recht auf Vergessenwerden: Öffentliches Interesse wichtiger als Google-Auslistung
Laut BGH ist Presse wichtiger als das sogenannte Recht auf Vergessenwerden. Eine zweite Klage gegen Google liegt vorerst beim EUGH. (Google, Datenschutz)
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