Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe begrenzt den Zugriff auf Bestandsdaten auf Bundesebene und kippt damit die bisher gültigen Regelungen zur Datenauskunft. Mit einem Beschluss vom 27. Mai 2020 erklärten die Richter am Freitag unter anderem § 113 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) für verfassungswidrig.