17.07.2020 10:09 Uhr, Quelle: Heise
Verfassungsgericht: Staatlicher Zugriff auf Bestandsdaten muss begrenzt werden
Der Zugriff auf Bestandsdaten von Handy- und Internetusern für Strafverfolger ist grundsätzlich zulässig, die bestehenden Regelungen gehen aber viel zu weit.
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