Die Verbraucherzentrale Hamburg ist erfolgreich gegen Vodafone und untergeschobene Verträge vorgegangen. Nach Abmahnungen und Gerichtsurteilen darf Vodafone nicht mehr den Abschluss von Verträgen über bestimmte Produkte bestätigen, wenn diese nicht bestellt wurden. Bei Verstoß werden Vertragsstrafen oder Ordnungsgelder fällig.