01.04.2020 17:36 Uhr, Quelle: Heise

Urteil: Unwissentlich gestohlenes Auto gekauft, kein Geld zurück

Wer unwissentlich ein Auto kauft, das zur Fahndung ausgeschrieben ist, kann dafür den Händler haftbar machen. In manchen Fällen bleibt er auf dem Schaden sitzen

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