01.04.2020 17:36 Uhr, Quelle: Heise
Urteil: Unwissentlich gestohlenes Auto gekauft, kein Geld zurück
Wer unwissentlich ein Auto kauft, das zur Fahndung ausgeschrieben ist, kann dafür den Händler haftbar machen. In manchen Fällen bleibt er auf dem Schaden sitzen
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