Die Bundesregierung will beim NetzDG künftig die Löschanforderungen für Videodienste wie Youtube reduzieren, auch bei kinderpornografischen Inhalten. Doch nach Ansicht von Google und Facebook verstößt Deutschland damit gegen Europarecht. Eine Analyse von Friedhelm Greis (Netzwerkdurchsetzungsgesetz, Soziales Netz)