Die geschäftsmäßige Suizidhilfe war seit dem Jahr 2015 verboten. Betroffene mit schweren Erkrankungen hatten dagegen geklagt, da man sich zu einem langsamen Sterben genötigt sah. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe haben nun ein wegweisendes Urteil verkündet.