05.12.2007 12:05 Uhr, Quelle: golem

Regierung: Nur versandte Daten genießen Grundgesetzschutz

Telekommunikationsdaten sind nur Daten, die bereits verschickt worden sind, meint die Bundesregierung. Vorher abgefangene Daten fallen demnach nicht unter den Schutz des Brief- und Fernmeldegeheimnisses des Grundgesetzes.

Weiterlesen bei golem

Digg del.icio.us Facebook email MySpace Technorati Twitter

JustMac.info © Thomas Lohner - Impressum - Datenschutz