05.12.2007 12:05 Uhr, Quelle: golem
Regierung: Nur versandte Daten genießen Grundgesetzschutz
Telekommunikationsdaten sind nur Daten, die bereits verschickt worden sind, meint die Bundesregierung. Vorher abgefangene Daten fallen demnach nicht unter den Schutz des Brief- und Fernmeldegeheimnisses des Grundgesetzes.
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