Die Bundesnetzagentur hat den Auskunftsdienst 11830 wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht und der Preisklarheit abschalten lassen. Wie die Bundesbehörde in einer Pressemitteilung (PDF) bekanntgab, sollten „betroffene Verbraucher offene Forderungen kritisch prüfen“.