21.01.2020 19:45 Uhr, Quelle: Heise
EuGH-Generalanwalt: Beim Zugriff auf Verbindungsdaten gelten hohe Hürden
Strafverfolger dürfen Verkehrsdaten nur unter Auflagen nutzen, betont ein Gutachter am EuGH. Zur Vorratsspeicherung sagt er nichts.
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