Erst vor wenigen Monaten war die Geschichte eines Münchners bekannt geworden, der etwa 500 SIM-Karten von O2 gesammelt hatte, um Gutschriften abzustauben. Das Unternehmen weigerte sich den angesammelten Betrag auszuzahlen, weswegen beide Parteien letztlich vor Gericht landeten. Das OLG München gab dem Mann nun Recht - O2 muss ihm den sechsstelligen