Eine allgemeine Vorratsdatenspeicherung ist nicht mit dem EU-Recht vereinbar, erklärt der EU-Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona in einem Schlussantrag für den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Selbst der Anti-Terror-Kampf rechtfertige die anlasslose Datensammlung nicht, Ausnahmen sind nur in sehr engen Grenzen denkbar.