Das Bewertungsportal Yelp hat sich in einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs gegen die Betreiberin mehrerer Fitnessstudios durchgesetzt, die argumentiert hatte, dass es nicht klar ersichtlich sei, dass nicht alle Beurteilungen in die durchschnittliche Bewertung einfließen würden. Doch Yelp darf Bewertungen auch aussortieren.