Ein Gericht hat entschieden: Thermomix-Hersteller Vorwerk muss seine Kunden nicht über anstehende Geräteneuvorstellungen informieren. Im vergangenen Jahr hatte Vorwerk viele seiner Käufer vergrault, als man überraschend einen neuen Thermomix ankündigte - was dazu führte, dass viele Kunden sich zuvor ein Modell zugelegt hatten, dass durch die Neuvorstellung