27.11.2019 15:36 Uhr, Quelle: Heise
Bundesgerichtshof: Internet-Anbieter dürfen für Verbraucherrechte einstehen
Grundsatzurteil des BGH: Sogenannte "Legal Tech"-Startups, die Verbrauchern bei der Durchsetzung ihrer Rechte helfen, dürfen das unter bestimmten Bedingungen.
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