Wie zu erwarten war, hat der Bundesrat das vom Bundestag beschlossene "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen" und damit auch die Vorratsdatenspeicherung durchgewunken. Er folgte der Empfehlung des Rechtsausschusses aber nicht im Hinblick auf die zivilrechtliche Nutzung der dabei erhobenen Daten, z.B. um Tauschbörsenutzer in die Pflicht zu nehmen. (Vorratsdatenspeicherung)