Eine Klage von Rechtsanwälten, die fordern, dass im besonderen elektronischen Anwaltspostfach (BeA) eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung umgesetzt wird, ist vorerst gescheitert. Der Anwaltsgerichtshof mochte den Argumenten der Kläger nicht folgen, eine Revision ist aber möglich. (BeA, Verschlüsselung)