Die Bundesnetzagentur hat die 5G-Frequenzgebühren für lokale Anwendungen festgelegt. Damit können Unternehmen eigene, autarke Telekommunikationsnetze unabhängig von den Mobilfunkanbietern betreiben. Bei der Gebührenformel unterscheidet die Bundesnetzagentur nach Siedlungs- und Verkehrsflächen.