Im Streit um einen von Heise Online gesetzten Link auf den Anbieter einer Software zur Umgehung von Kopierschutzsystemen verkündet die Musikindustrie einen weiteren Erfolg. Auch im Hauptsacheverfahren urteilte das Landgericht zu Gunsten der klagenden Plattenfirmen und damit für eine Einschränkung der Pressefreiheit.